Lea Reckart
14. Nov. 2024
Einfache Steuertricks: So holen Sie sich ohne Aufwand Ihr Geld zurück
Pauschalbeträge ohne Nachweis absetzen
Die Abgabe der Steuererklärung kann stressig sein, aber es gibt zahlreiche Pauschalbeträge, die Sie ohne Belege geltend machen können.
Diese Pauschalen können Sie ohne Nachweise absetzen:
Werbungskostenpauschale: Für 2023 beträgt die Werbungskostenpauschale 1.230 €. Hiermit sind alle beruflich bedingten Ausgaben wie Arbeitsmittel und Umzugskosten abgedeckt. Die Pauschale wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Fahrkostenpauschale: Sie können 0,30 € pro Kilometer für Ihren Arbeitsweg und ab dem 21. Kilometer 0,38 € pro Kilometer ansetzen. Dabei ist es egal, welches Verkehrsmittel Sie genutzt haben – ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Homeoffice-Pauschale: Für 2023 beträgt die Pauschale maximal 1.260 € (bzw. 6 € pro Homeoffice-Tag). Diese ist besonders sinnvoll, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über der Pauschale von 1.000 € liegen.
Kontoführungspauschale: 16 € jährlich können Sie ohne Belege ansetzen. Auch kleinere Beträge summieren sich, was positiv für Ihre Steuererstattung ist.
Nachreichen von Belegen nach der Abgabe
Für alle Ausgaben über den Pauschalbeträgen, wie z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, müssen Sie keine Belege einreichen. Es ist jedoch ratsam, diese Nachweise aufzubewahren, da das Finanzamt diese bis zu einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids anfordern kann. Auch für einen eventuellen Einspruch gegen den Bescheid haben Sie einen Monat Zeit, um zusätzliche Belege nachzureichen.
Was bedeutet das für Sie?
Bewahren Sie vorhandene Belege sicher auf, auch wenn viele Pauschalen ohne Rückfragen akzeptiert werden. Sollte das Finanzamt jedoch Klärungsbedarf haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Mit einer Online-Steuererklärung können Sie Ihre Daten direkt und sicher ans Finanzamt senden und Schritt für Schritt alle Pauschalen optimal nutzen.