Airbnb muss Vermieter-Daten preisgeben
- Ibrahim Cakir
- 17. Dez. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen, um private Unterkünfte zu buchen und zu vermieten, im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln (VG Berlin 23.6.21, VK 6 K 90/20, Abruf-Nr. 223156).

Comments