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Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Erwerb abzugsfähig

Die Erwerbsnebenkosten sind bei einem unentgeltlichen Anschaffungsvorgang zwar nicht sofort in vollem Umfang, wohl aber verteilt über mehrere Jahre im Wege der Abschreibung steuerlich abzugsfähig. Bei den Aufwendungen handelt es sich dem Grunde nach um Werbungskosten i.S.d. § 9 EStG, da sie zur Erzielung von Einkünften getätigt wurden.

FG Münster 25.10.2011, 13 K 1907/10 E

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