Der BFH hatte dem EuGH mit Beschluss v.13.3.2019 (I R 18/19) die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt.
BFH 29.1.20,I R 4/20,iww.de/astw, Abruf-Nr.214592
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