Gewährt eine Unternehmergesellschaft (UG) der Tante ihrer Alleingesellschafterin ein nicht fremdübliches Beraterhonorar, kann dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen. Denn eines war für das FG klar: Auch eine Tante kann unter Hinzutreten besonderer Umstände eine nahestehende Person sein.
FG Münster 16.1.20,10 K 3930/18K,G,F,iww.de/astw, Abruf-Nr.215126
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