Der Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer ist zu berichtigen, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird.
Quelle: FG Münster 7.12.21, 15 K 3144/20 U, Rev. BFH XI R 7/22, iww.de/astw, Abruf-Nr. 227928
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