BGH - Bankrecht - Haftung für Beratungsverschulden
- Ibrahim Cakir
- 7. Apr. 2020
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Bei gestaffelter Einschaltung mehrerer selbständiger Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet das kundenfernere Unternehmen nicht gemäß § 128 HGB analog für ein Beratungsverschulden des kundennäheren Unternehmens, weil die Unternehmen auch beim Vorliegen von Vertriebsabsprachen regelmäßig keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden.
BGH, Urteil vom 12.11.2013 - XI ZR 312/12

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