BGH - Bankrecht - Keine Aufklärungspflicht - Provision bei Vermittlung einer Lebensversicherung
- Ibrahim Cakir
- 7. Apr. 2020
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Die beratende Bank ist aufgrund eines mit ihrem Kunden geschlossenen Finanzierungs- Beratungsvertrags nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass ihr für die Vermittlung einer Lebensversicherung eine Provision zufließt.
BGH, Urteil v. 01.07.2014, XI ZR 247/12

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