Über das erste Cum-Ex-Verfahren wird am 15.6.21 eine Hauptverhandlung stattfinden. Das LG Bonn hat im Zusammenhang mit sog. CumEx-Geschäften die Angeklagten wegen Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt und bei einem Angeklagten Taterträge i. H. v. 14 Mio. EUR sowie bei der Nebenbeteiligten, dem Bankhaus W., i. H. v. ca. 176 Mio. EUR eingezogen (dazu Wegner, PStR 20, 221).
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDas deutsche Steuerrecht regelt die Verjährungsfristen für Steuerschulden je nach Situation unterschiedlich. Die sogenannte...
bottom of page
Comments