Der Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers wegen fehlerhafter Aufklärung über die wirtschaftlichen Nachteile einer Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherungsvertrag entsteht mit Abschluss der zur Finanzierung und Tilgung empfohlenen Verträge.
BGH, Urteil vom 16.05.2017 (Az. XI ZR 430/16)
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