Am 20.5.2021 verabschiedete der Bundestag die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Basis war eine Evaluierung der Regelungen der ersten KassenSichV vom 26.9.2017 (BGBl. I S. 3515). Diese ergab, dass fachlicher Anpassungsbedarf bei den EU-Taxametern und Wegstreckenzählern bestand, bei denen g‒ ebenso wie bei den elektronischen und computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen ‒ Löschungen und Änderungen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgenommen werden können.
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