Familiensplitting bedeutet die (mehrfache) Nutzung des Grundfreibetrags i. H. v. 10.347 EUR pro Person (Stand: 2022) sowie die Abschwächung der Progression durch die Verlagerung von Einkünften auf Kinder. Es bietet sich an, die Gestaltung für die Dauer der Ausbildung/des Studiums anzusetzen, solange ein entsprechender Unterhaltsbedarf besteht. Inzwischen hat der BFH (23.11.21, VIII R 17/19) zur typischen Innengesellschaft an einer Zahnarztpraxis Stellung genommen und dargelegt, unter welchen Voraussetzungen das Modell bei Freiberuflerpraxen funktioniert.
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