Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners ist keine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 InsO
Das Recht der Steuerklassenwahl geht im Verbraucherinsolvenzverfahren nicht auf den Insolvenzverwalter über. Es verbleibt auch während des Verfahrens beim Insolvenzschuldner.
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