top of page

Erneut: BFH zur Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

Aktualisiert: 11. Jan. 2022

Der BFH hat sich mit der Anordnung von steuerlichen Außenprüfungen bei Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen Steuerhinterziehung auseinandergesetzt (VI R 32/17, vgl. PStR 20, 271). Das Urteil enthält auf den zweiten Blick auch eine Aussage im Hinblick auf den Schutz der Identität von Anzeigeerstattern, dadurch dass der BFH dieses Thema nicht anspricht.


Es darf insoweit aber nicht verkannt werden, dass die Rechtsprechung der Finanzgerichte keinen wirksamen Schutz gegenüber Beschlüssen der Strafgerichte zur Durchsuchung der Amtsräume eines FA und der Beschlagnahme der den Vorgang betreffenden Akten darstellt. Zur Durchsetzung seines Offenbarungsinteresses wird der Steuerpflichtige somit ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Unbekannt anstrengen müssen.



Steuer, Steuerrecht, Recht, Anwalt, Rechtsanwalt, Kanzlei, Gesetz, Steuerstrafrecht, Kryptowährung, Strafrecht, Strafe, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Finanzbehörde, Ermittlung, Verdacht, Hilfe, Verfahren, Polizei, Beschluss, Urteil, Steuern, Bitcoin, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verteidigung, Kompetenzen, Fristen, Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Hausdurchsuchung, Gericht, Gerichtsverfahren, Verjährung, Strafverfolgung, Zinsen, Hinterziehungszinsen, Arrest, Rechtsbehelf, Beschwerde, Einspruch, Haft, Untersuchungshaft, Rechtsmittel, Steuerstreit, Betriebsprüfung, Finanzamt, Klage, Finanzgericht, Geld, Schwarzgeld, Formal, Materiell, Beweis, Beweisantrag, Bundesfinanzhof, Revision, Berufung, Rechtsschutz, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung, Steuerberatung, Prüfungsanordnung, Steuerbescheid, Klage, Kosten, Wiedereinsetzung, Selbstständigkeit, Lohnsplitting, Scheinselbstständigkeit, Veruntreuung, Blockchain, Steuerpflicht, Lendig, Staking, Anzeigepflicht, Wallet, Ermittlungsbehörde, Versteuern, steuerlich, Mainz, Frankfurt, Köln, Staatsanwalt, KSW, Steuerfrei, Verteidigung, Ansprechpartner, Zoll, Abgabenordnung, rechtswidrig, Rechtswidrigkeit, Finanzgerichtsprozess, Aussetzung, Sammelauskunftsersuchen, Datenanfrage

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page