Liegen Sie mit dem FA im Clinch, weil nicht klar ist, zu welchem Zeitpunkt die Umsatzsteuer bei Vermietungsleistungen entsteht, die in Raten gezahlt wird, empfiehlt sich gegen nachteilige Umsatzsteuerbescheide Einspruch einzulegen. Der BFH hat dem EuGH zur Vorabentscheidung zwei Fragen zu dieser strittigen Thematik vorgelegt.
BFH 7.5.20, V R 16/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 216977
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