Gemeindemitarbeiter dürfen an Außenprüfung des FA teilnehmen
- Ibrahim Cakir
- 2. Juli 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Jan. 2022
Der BFH hat klargestellt, dass Gemeindemitarbeiter an Außenprüfungen des FA bei gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen teilnehmen dürfen. Kommunen sind aber nicht selbst berechtigt, die Teilnahme eines Gemeindebediensteten anzuordnen (BFH 23.1.20, III R 9/18, Abruf-Nr. 216468).

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