Am 12.7.2022 hat das BMF den Referentenentwurf zur vereinfachten Betriebsprüfung veröffentlicht. Der vollständige und leider auch komplizierte Name des Gesetzes lautet „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“. Im Gesetz enthalten sind Neuregelungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen. Die Idee ist sicherlich begrüßenswert, doch schon der sperrige Name dieses geplanten Gesetzes lässt erahnen, wie diese Neuregelungen ausgestaltet sind. Im Folgenden gehen wir auf ausgewählte Punkte ein, die in der Praxis bereits auf Kritik stoßen. Wichtig: Auf einige Kritikpunkte hat der Gesetzgeber in einem neuen Gesetzentwurf vom 26.8.2022 (https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0409-22.pdf) reagiert und nachgebessert.
Quelle: BMF Referentenentwurf, www.iww.de/s6807
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