Eine Betriebsaufspaltung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus (vgl. z. B. BFH 19.7.94, VIII R 75/93). Der BFH hatte aktuell darüber zu entscheiden, ob die Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch dann zur Anwendung kommen, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet. In der Sache war streitig, ob § 8bAbs. 5 KStG im Rahmen einer vom FA angenommenen sog. grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung hinsichtlich der erhaltenen Dividendeneinkünfte anzuwenden ist.
Quelle: BFH 17.11.20, I R 72/16, iww.de/astw, Abruf-Nr. 222373
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