Wird der Beschuldigte wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld verfolgt, liegt bei grenzüberschreitendem Sachverhalt ‒ hier in Form einer Koordinierung der Ansprüche zweier EU-Staaten gem. Art. 68 VO (EG) 883/2004 ‒ regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Darauf weist das LG Nürnberg-Fürth in einer aktuellen Entscheidung hin (23.7.21, 12 Qs 45/21, Abruf-Nr. 223864).
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