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Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

Urteil vom 10. April 2024, II R 34/21

Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

ECLI:DE:BFH:2024:U.100424.IIR34.21.0

BFH II. Senat

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg , 09. Juli 2021, Az: 5 K 1880/19


Vereinigen sich in der Hand des Treuhänders erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH, kann auch er den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.

Der Erwerber erwirbt einen Anteil an der grundbesitzenden Gesellschaft unmittelbar, wenn er zivilrechtlich Gesellschafter dieser Gesellschaft wird (BFH-Urteil vom 27.09.2017 - II R 41/15, BFHE 260, 94, BStBl II 2018, 667, Rz 14). Dies gilt auch für einen Treuhänder, der die sich in seiner Hand vereinigenden Anteile der grundbesitzenden Gesellschaft für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt. Er kann Erwerber im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG sein.









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