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Investitionsabschreibung nach § 7g EStG hat keinen Einfluss auf das Kapitalkonto i.S.v. § 15a EStG

Die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG n.F. mindert das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten i.S.v. § 15a EStG nicht. Unter "Anteil am Verlust der KG" i.S.v. § 15a EStG ist nur der Verlustanteil zu verstehen, der sich aus der Steuerbilanz der Gesellschaft einschließlich einer eventuellen Ergänzungsbilanz ergibt.

FG Münster 15.4.2014, 1 K 3247/11 F

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