Kein Betrug mit Corona-Soforthilfe bei Mitursächlichkeit
- Ibrahim Cakir
- 2. Juli 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Jan. 2022
Das LG Rostock hat entschieden, dass ein Betrug bei unberechtigt erhaltenen Corona-Soforthilfen ausscheidet, wenn die Pandemie zumindest mitursächlich für den Liquiditätsengpass des subventionierten Unternehmens war (19.8.20, 18 Qs 115/20, Abruf-Nr. 219380).

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