Die pauschalierte Steuer gem. § 37b EStG ist nicht in den Fällen zu entrichten, in denen keine steuerpflichtige Einnahme vorliegt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sachzuwendungen auf Empfänger entfallen, die nicht der Besteuerung im Inland unterliegen und das Besteuerungsrecht daher nicht der BRD zusteht.
FG Düsseldorf 6.10.2011, 8 K 4098/10 L
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