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Klagefrist - Eingangsstempel des Gerichts - Beweis des Eingangs

Der Eingangsstempel des Gerichts stellt eine öffentliche Urkunde dar. Ein formell ordnungsgemäßer Eingangsstempel erbringt grundsätzlich den vollen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schriftstückes.

FG Hamburg 8.12.2010, 2 K 194/10

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