LG Heilbronn - Bankrecht - Unwirksame AGB - Darlehensgebühr in AGB einer Bausparkasse
- Ibrahim Cakir
- 7. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Das Landgericht Heilbronn hält die Darlehensgebühr bestimmende allgemeine Bausparbedingung für prüffähig und wirksam. Da die Erhebung von Darlehensgebühren bausparspezifisch ist und diese Besonderheit die materiellen Wertungen im Rahmen der Inhaltskontrolle beeinflusst, können Bausparkassen Darlehensgebühren bei der Inanspruchnahme von Bauspardarlehen verlangen.
LG Heilbronn, Urt. v. 21.05.2015, Bi 6 O 50/15

Commentaires