Für die nachfolgenden Solidargemeinschaften kommt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2021 bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2026 ein Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a i. V. m. Abs. 4 EStG in Betracht (interne Verfügung aus Niedersachsen):
Solidago Bundesverband Solidargemeinschaft für Gesundheit
Samarita Solidargemeinschaft e.V.
Spar- und Unterstützungsverein von Polizeibeamten im Oldenburg-Münsterland e.V.
Werk gegenseitiger Hilfe des Vereins Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer e.V.
Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster
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