Optionsrecht nach § 32d II Nr.3b EStG bei Zwischenschaltung teilrechtsfähiger Personengesellschaft
Das FG Düsseldorf hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob die Zwischenschaltung einer teilrechtsfähigen Personengesellschaft schädlich für das Optionsrecht nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG ist.
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