Das FG Münster hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Übertragung eines Grundstücks gegen Zurückbehaltung eines Nießbrauchs zugunsten des Schenkers und seiner Ehefrau eine Zuwendung zugunsten der Ehefrau darstellt.
FG Münster v. 14.2.2019 - 3 K 2098/16 Erb
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