Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine
- Ibrahim Cakir
- 25. März 2023
- 1 Min. Lesezeit
Mit BMF-Schreiben v. 13.3.2023 hat die Finanzverwaltung angeordnet, dass für einen bestimmten Zeitraum bei einer unentgeltlichen Leistung, die unmittelbar die Reparatur von kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine zum Ziel hat, aus Billigkeitsgründen bis zum 31.12.2023 von der Umsatzbesteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe abgesehen wird.
Quelle: BMF-Schreiben v. 13.3.2023 - III C 2 - S 7500/22/10005 :005, DOK 2023/0256994

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