Tatvorwürfe im Cum-Ex-Skandal werden als gewerbsmäßiger Bandenbetrug gewertet
- Ibrahim Cakir
- 11. Juni 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. März 2022
Aufgrund einer Haftbeschwerde hat sich das OLG Frankfurt/M als erstes Obergericht mit der strafrechtlichen Würdigung des Cum-Ex-Skandals befasst und ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Tatvorwürfe als gewerbsmäßiger Bandenbetrug zu werten sind.
Quelle: OLG Frankfurt/M 9.3.21, 2 Ws 132/20; PM Nr. 16/2021 v. 12.3.21

Comments