Corona-Schnelltests (Point-of-Care (PoC)-Antigen-Schnelltests), die von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführt werden, sind unabhängig von der persönlichen Veranlassung der getesteten Person nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei (FAQ „Corona“ (Steuern) vom 26.4.21 unter X. Punkt 20).
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