Werden Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume in einem Betrag ausgezahlt, begründet dies keinen Anspruch auf Tarifermäßigung nach § 34 EStG, da es sich dabei nicht um Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S.d. Vorschrift handelt. Eine Steuererstattung stellt ebenso wie eine Steuerzahlung kein Entgelt für eine Tätigkeit dar.
FG Münster 20.10.2011, 6 K 2201/09 F
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