Ist eine (echte) Betriebsaufspaltung begründet worden, indem ein Einzelunternehmer eine Betriebs-GmbH gegründet und anschließend das Betriebsgrundstück dieser entgeltlich zur Nutzung überlassen hat, führt die spätere unentgeltliche Übertragung des Betriebsgrundstücks auf den Sohn als Minderheitsgesellschafter der Betriebs-GmbH grundsätzlich zur Beendigung der Betriebsaufspaltung und zur Zwangsbetriebsaufgabe des Verpachtungsbetriebs.
Quelle: FG Niedersachsen 1.12.21, 9 K 18/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 230670, NZB eingelegt, BFH III B 6/22
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