Das Verbot, die Gewerbesteuerlast bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft zu berücksichtigen, ist mit dem GG vereinbar. Die mit dem Abzugsverbot verbundene Einschränkung des sog. objektiven Nettoprinzips verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie.
BFH 10.9.2015, IV R 8/13
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