Aufgrund der anhaltenden Coronapandemie verlängerte das BMF die steuerlichen Erleichterungen zur Stundung, zur Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und zur Anpassung laufender Vorauszahlungen.
Quelle: BMF 22.12.20, IV A 3 - S 0336/20/10001 :025, iww.de/astw, Abruf-Nr. 220301
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