VG Berlin: Airbnb muss Vermieter-Daten preisgeben
- Ibrahim Cakir
- 2. Juli 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Jan. 2022
Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen, um private Unterkünfte zu buchen und zu vermieten, im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln (VG Berlin 23.6.21, VG 6 K 90/20).

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