Zoll prüft MiLoG bei ausländischem Transportunternehmen
- Ibrahim Cakir
- 21. Juli 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Nov. 2021
Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, müssen eine Prüfung der im Inland verrichteten Arbeiten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) durch den Zoll dulden (BFH 18.8.20, VII R 34/18, Abruf-Nr. 222065). Das Gericht stellt auch klar, dass der Bund der Zollverwaltung gem. Art. 87 Abs. 3 S. 2 GG Prüfungsbefugnisse nach § 20 MiLoG übertragen durfte, damit Arbeitgeberpflichten eingehalten werden.

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