Betriebliche Altersvorsorge
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer zugesagt werden, werden als betriebliche Altersversorgung bezeichnet.
Vergünstigungen für Arbeitnehmer
Die Einzahlungen der betrieblichen Altersvorsorge (Ansparphase) werden nicht von der Einkommenssteuer erfasst. Erst wenn die Beträge im Alter ausgezahlt werden (Auszahlungsphase), müssen darauf Steuern gezahlt werden (sogenannte nachgelagerte Besteuerung). Dadurch können sich Steuervorteile ergeben. Denn häufig sinkt der Steuersatz im Ruhestand aufgrund des geringeren Einkommens.
Vergünstigungen für Arbeitgeber
Auch für den Arbeitgeber können sich aus der betrieblichen Altersvorsorge Vergünstigungen ergeben: So sind die umgewandelten Lohnanteile nicht sozialversicherungspflichtig. Zudem sind diese Teile als Betriebsausgaben geltend zu machen.
Direktversicherung vor dem 01.01.2005
Wurde eine Direktversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen, gilt eine Ausnahmeregel: Die Einzahlungen werden pauschal mit 20 % besteuert, während die Auszahlung später wie eine private Rente in der Steuererklärung berücksichtigt wird.