Betriebsvermögen
Das Betriebsvermögen stellt die Summe aller Wirtschaftsgüter dar, die mit der betrieblichen Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.
Im Steuerrecht wird dabei zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen unterschieden.
Notwendiges Betriebsvermögen
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die verpflichtend dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind. Das ist der Fall, wenn der betriebliche Nutzungsanteil der Wirtschaftsgüter 50 % übersteigt.
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Bei Wirtschaftsgütern, deren betrieblicher Nutzungsanteil zwischen 10 % und 50 %, haben Sie die Wahl, ob Sie die Wirtschaftsgüter vollumfänglich als betriebliches Vermögen verbuchen wollen oder nicht (sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen).
Privatvermögen
Das Betriebsvermögen ist vom Privatvermögen abzugrenzen. Bei einem privaten Nutzungsanteil von über 90 % sind die Vermögensgegenstände verpflichtend dem Privatvermögen zuzuordnen.