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Freie Berufe

Die freien Berufe sind nach deutschem Recht eine bestimmte Art von Berufen, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Der Begriff ist historisch gewachsen und betrifft Berufsfelder wie zum Beispiel Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.


Selbständigkeit

Im Alltagsgebrauch wird der Begriff des „Freiberuflers“ fälschlicherweise oftmals gleichgesetzt mit dem Begriff des „Selbständigen“ oder des „freien Mitarbeiters“. Tatsächlich ist zwar jeder Freiberufler ein Selbständiger, allerdings ist nicht jeder Selbständige ein Freiberufler. Denn die größte Gruppe der Selbständigen stellen die Gewerbetreibenden dar, die gerade keinen freien Beruf ausüben. Wird ein Angehöriger eines eigentlich freien Berufes in einer abhängigen Beschäftigung tätig, ist er als normaler Angestellter anzusehen; es handelt sich dann nicht um einen Freiberufler.


Beispiel: Angestellter Wirtschaftsprüfer, angestellter Arzt


Steuerliche Behandlung

Die Ausübung freier Berufe ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Teilweise gilt hier ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Zudem sind auf die Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit als Einnahmen selbständiger Arbeit Einkommenssteuer zu zahlen. Demgegenüber sind Freiberufler jedoch nicht zur Gewerbesteuerzahlung verpflichtet, da es sich nicht um ein Gewerbe handelt.


Gewerbe

Die Angehörigen freier Berufe üben kein Gewerbe aus. Die für Gewerbe geltenden Vorschriften finden auf Freiberufler daher grundsätzlich keine Anwendung. So müssen Freiberufler etwa weder Bücher führen noch ein Gewerbe anmelden noch Gewerbesteuer zahlen.


Berufskammer

Die meisten freien Berufe sind in Kammern organisiert, die die Angelegenheit dieser Berufe in eigener Verantwortung regeln. So existieren zum Beispiel Rechtsanwaltskammern, Ärztekammern oder Apothekerkammer

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