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Grundsteuer


Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf Grundbesitz erhoben wird.


Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer berechnet sich anhand des Grundbesitzwertes (bzw. Einheitswert), der Steuermesszahl und dem Hebesatz. Die Formel zur Berechnung der jährlichen Grundsteuer lautet wie folgt:

Grundbesitzwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer


Was ist der Grundbesitzwert/Einheitswert?

Der Einheits- oder Grundbesitzwert ist der Wert des Grundstücks, der der Grundsteuerberechnung zugrunde gelegt wird. Der Einheitswert der Grundstücke muss im Rahmen der Grundsteuerreform bis 2025 neu festgelegt werden. Er wird vom Finanzamt anhand von Daten über das betreffende Grundstück individuell festgesetzt. Für die Ermittlung greift das Finanzamt auf vom Grundstückseigentümer zur Verfügung gestellte Daten zurück.


Was ist die Steuermesszahl?

Die Steuermesszahl ist ein prozentualer Wert, der den zu besteuernden Anteil am Grundstück angibt. Dabei variiert die konkrete Steuermesszahl je nach der jeweiligen Grundstücksart (zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Betrieben, Ein- oder Zweifamilienhäusern).


Was ist der Hebesatz?

Der Hebesatz wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. Er kann zwischen 0 % und 1050 % liegen.


Wofür werden die Steuereinnahmen verwendet?

Sie dient zur Finanzierung kommunaler Aufgaben und kommt den Gemeinden und Städten zugute.


Wird jeder Grundbesitz besteuert?

Nicht jeder Grundbesitz wird besteuert. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für gemeinnützige Körperschaften für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke oder für Religionsgemeinschaft.


Was bedeutet die Grundsteuerreform?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das das bisherige Grundsteuermodell verfassungswidrig war. Daher wurde die Grundsteuer reformiert. Kerninhalt der Reform war die Anpassung der Einheitswerte, um eine vergleichbare Besteuerung vergleichbarer Grundstücke wiederherzustellen. Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 erhoben. Am 31.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der diesbezüglichen Grundsteuererklärung ab.

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