Insolvenz
Gerät ein Unternehmen so sehr in wirtschaftliche Schieflage, muss unter Umständen ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden.
Unternehmen
Die Insolvenz ist ein rechtlicher Zustand, in dem ein Unternehmen aufgrund einer wirtschaftlichen Krise seine Gläubiger nicht mehr oder in absehbarer Zeit nicht mehr befriedigen kann. In solch einer Situation kann eine Insolvenz angemeldet werden, um die Gläubigerinteressen zu schützen und eine gerechte Verteilung des verfügbaren Vermögens zu gewährleisten.
Insolvenzreife
Ein Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Die Insolvenzordnung (InsO) kennt die Gründe der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Inso), der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) sowie der Überschuldung einer juristischen Person (§ 19 InsO).
Insolvenzantragspflicht
Nach § 15a Abs. 1 S. 1 der Insolvenzordnung besteht für juristische Personen die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Pflicht trifft die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler, also beispielsweise den Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer Aktiengesellschaft. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen (§ 15 Abs. 1 S. 2 der Insolvenzordnung), wobei diese Frist eine Höchstfrist ist und im Regelfall nicht ausgereizt werden darf. Bei Verstößen gegen die Insolvenzantragspflicht drohen ernste rechtliche Konsequenzen, insbesondere eine strafrechtliche Verfolgung wegen Insolvenzverschleppung!
Insolvenzantrag
Die Insolvenz kann auf verschiedenen Wegen eingeleitet werden. Der Schuldner selbst kann einen Insolvenzantrag stellen, wenn er zahlungsunfähig ist. Aber auch Gläubiger haben die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn ihre Forderungen nicht bedient werden. Der Insolvenzantrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt.
Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren dient der geordneten Abwicklung der Insolvenz. Es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und versucht, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.
Verbraucherinsolvenz
Neben der Unternehmensinsolvenz besteht auch die Möglichkeit der Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz bezeichnet. Sie ermöglicht einer zahlungsunfähigen Privatperson die Entschuldung und den wirtschaftlichen Neustart. Allerdings gelten für die Verbraucherinsolvenz besondere Regelungen und Verfahren nach der Insolvenzordnung.
Rechtliche Beratung
Die Insolvenz ist ein komplexes rechtliches Verfahren. Ist absehbar, dass ein Unternehmen in eine ernste wirtschaftliche Krise gerät, sollte sofort professioneller Rat eingeholt werden. Gerade bei der Insolvenz ist schnelles und ordnungsgemäßes Handeln der Unternehmensvertreter unverzichtbar, um Haftungsrisiken und strafrechtliche Risiken gering zu halten.