Nichtveranlagungsbescheinigung
Bei der Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) handelt es sich um ein wichtiges Instrument im deutschen Steuerrecht, das bestimmten Steuerpflichtigen die Befreiung von der Abgeltungssteuer ermöglicht.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird und bestätigt, dass der Inhaber voraussichtlich keine Einkommenssteuer zahlen muss. Dieses Dokument wird häufig von Personen genutzt, deren Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, wie zB bei Rentnern, Studierenden oder Geringverdienern. Abgegeben werden kann die Bescheinigung direkt bei Banken und Finanzinstituten, um sicherzustellen, dass keine Steuern auf Kapitalerträge einbehalten werden.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss nachweisen, dass seine gesamten Einkünfte voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegen werden. Dieser beträgt im Jahr 2024 10.908€ für Alleinstehende und 21.816€ für Verheiratete.
In der Regel wird die Bescheinigung für drei Jahre ausgestellt; danach ist ein neuer Antrag zu stellen. Eine rückwirkende NV-Bescheinigung ist allerdings nicht möglich.
Vorteile
Mit einer solchen Bescheinigung können Zinserträge, Dividenden und andere Kapitalerträge steuerfrei bezogen werden, da keine Abgeltungssteuer einbehalten wird.
Dadurch, dass Personen mit dieser Bescheinigung i.d.R keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, besteht für sie ein reduzierter administrativer Aufwand.