Steuergeheimnis
Das Steuergeheimnis dient dem Schutz der Vertraulichkeit der steuerlichen Verhältnisse von Bürgern und Unternehmen. Es verpflichtet die Finanzbehörden und ihrer Mitarbeiter, alle ihnen anvertrauten steuerlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bedingungen weiterzugeben. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 30 AO.
Ausnahmen
-Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder andere Straftaten können Informationen an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.
-Informationen dürfen zwischen verschiedenen Finanzbehörden ausgetauscht werden, wenn dies zur ordnungsgemäßen Besteuerung erforderlich ist.
-In Ausnahmefällen können steuerliche Informationen zur Gefahrenabwehr oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit verwendet werden.
Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen
Recht der Steuerpflichtigen, dass ihre steuerlichen Angelegenheiten vertraulich behandelt werden und die Pflicht, ihrer steuerlichen Pflichten wahrheitsgemäß und vollständig zu erfüllen.