Vereinfachte Gewinnermittlung
Die vereinfachte Gewinnermittlung, auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genannt, ist eine Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung, die eine umfassende Bilanzierung erfordert, reicht bei der EÜR eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 4 Abs.3 EStG. Danach können bestimmte Steuerpflichtige ihren Gewinn durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Voraussetzungen
Die vereinfachte Gewinnermittlung steht vor allem kleinen Unternehmen und Selbstständigen zur Verfügung.
Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen.
In der Regel dürfen die jährlichen Umsätze eine bestimmte Grenze (aktuell 600.000 Euro) und die Gewinne eine weitere Grenze (aktuell 60.000 Euro) nicht überschreiten.
Wie funktioniert die vereinfachte Gewinnermittlung?
Alle betrieblichen Einnahmen werden erfasst. Dazu gehören Verkäufe, Dienstleistungen und sonstige betriebliche Einkünfte.
Alle betrieblichen Ausgaben, wie Materialkosten, Mieten, Gehälter und sonstige Betriebsausgaben, werden erfasst.
Die Einnahmen werden den Ausgaben gegenübergestellt. Der Unterschied ergibt den steuerpflichtigen Gewinn.
Beispiel zur Verdeutlichung
Ein selbstständiger Handwerker erzielt im Jahr Einnahmen von 50.000 Euro. Seine betrieblichen Ausgaben, einschließlich Materialkosten, Mieten und Versicherungen, betragen 30.000 Euro. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz: 50.000 Euro (Einnahmen) - 30.000 Euro (Ausgaben) = 20.000 Euro Gewinn.
Vorteile
Weniger aufwändige Buchführung im Vergleich zur doppelten Buchführung.
Geringere Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung.
Leichte Handhabung, insbesondere für kleine Unternehmen und Selbstständige.